Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen: Warum viele Unternehmen es sich unnötig schwer machen.

7.1.2026
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Franz Hiemer

Spätestens seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes wissen viele Unternehmen, dass sie handeln müssen. Interne Meldestellen, definierte Prozesse, Schutz für Hinweisgeber – die Anforderungen sind grundsätzlich klar. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder ein anderes Bild: Unsicherheit darüber, wie das Ganze umgesetzt werden soll, Sorge vor zusätzlicher Bürokratie und die Annahme, dass dafür zwangsläufig neue Tools, Systeme oder externe Plattformen notwendig sind.

Die rechtlichen Grundlagen und Pflichten zum Hinweisgeberschutzgesetz haben wir auf unserer Infoseite zum HinSchG zusammengefasst. Genau an diesem Punkt erleben wir in der Beratung häufig, dass Unternehmen das Thema größer und komplizierter machen, als es tatsächlich sein müsste.

 

Zwischen Pflichtgefühl und Überforderung

Viele Organisationen nähern sich dem Hinweisgeberschutzgesetz mit einem reinen Pflichtverständnis. Die zentrale Frage lautet dann nicht „Wie integrieren wir das sinnvoll?“, sondern „Was müssen wir mindestens tun, um gesetzeskonform zu sein?“. Daraus entstehen häufig Insellösungen: schnell eingeführte Tools, unklare Zuständigkeiten oder Prozesse, die zwar auf demPapier existieren, im Alltag aber nicht gelebt werden.

Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, dass sie keine großen Compliance-Abteilungen oder dedizierten Ressourcen haben. Das führt nicht selten dazu, dass das Thema aufgeschoben oder halbherzig umgesetzt wird – mit dem Risiko, im Ernstfall weder rechtlich noch organisatorisch gut aufgestellt zu sein.

 

Hinweisgeberschutz ist kein Tool-Projekt

Ein häufiger Denkfehler ist die Annahme, das Hinweisgeberschutzgesetz lasse sich vor allem durch den Kauf eines neuen Tools „erledigen“. Dabei ist der Kern des Gesetzes kein technischer, sondern ein organisatorischer. Entscheidend ist nicht, welches System genutzt wird, sondern wie Hinweise entgegengenommen, bewertet, dokumentiert und weiterverfolgt werden – und ob der Schutz der hinweisgebenden Person tatsächlich gewährleistet ist.

In vielen Unternehmen sind bereits Strukturen vorhanden, an die sich ein Hinweisgebersystem sinnvoll anbinden lässt: bestehende Compliance-Prozesse, Datenschutzorganisationen, Informationssicherheitsstrukturen oder klare Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung. Wird darauf aufgebaut, lässt sich der Hinweisgeberschutz oft deutlich einfacher umsetzen, als zunächst gedacht.

 

Ein pragmatischer Ansatz statt zusätzlicher Komplexität

Genau hier setzt die Arbeitsweise der glacier an. Unser Fokus liegt nicht darauf, Unternehmen ein weiteres System aufzusetzen, sondern gemeinsam eine pragmatische, rechtssichere und praktikable Lösung zu entwickeln, die zur bestehenden Organisation passt. Das ist besonders für kleinere Unternehmen relevant, die den gesetzlichen Anforderungen nachkommen müssen, ohne ihre Prozesse unnötig zu verkomplizieren oder neue Werkzeuge einzuführen.

Dabei geht es unter anderem darum, klare Abläufe zu definieren, Zuständigkeiten festzulegen und Mitarbeitende zu sensibilisieren. Ein funktionierendes Hinweisgebersystem lebt nicht von Technik allein, sondern davon, dass es verstanden, akzeptiert und genutzt wird. Genau das lässt sich nur erreichen, wenn die Lösung zur Unternehmenskultur und zur vorhandenenStruktur passt.

 

Beratung bedeutet hier vor allem Übersetzung

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Das Gesetz ist für viele Unternehmen schwer greifbar, weil es juristisch formuliert ist und wenig Orientierung zur konkreten Umsetzung bietet. Ein zentraler Bestandteil unserer Unterstützung besteht deshalb darin, die gesetzlichen Anforderungen in konkrete, umsetzbare Schritte zu übersetzen – ohne dabei unnötige Komplexität aufzubauen.

So entsteht eine Lösung, die nicht nur formal den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht, sondern im Alltag tatsächlich funktioniert und Sicherheit für alle Beteiligten schafft.

 

Fazit: Einfach umsetzen statt abhaken

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine reine Formalie, sondern ein Thema, das tief in Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten hineinwirkt. Unternehmen, die es nur „abhaken“ wollen, verschenken nicht nur Potenzial, sondern gehen auch unnötige Risiken ein.

Wer den Hinweisgeberschutz hingegen pragmatisch angeht, bestehende Strukturen nutzt und auf eine saubere Umsetzung setzt, kann das Thema effizient und rechtssicher integrieren – ohne zusätzliche Tools oder übermäßigen Aufwand.

 

Wie die glacier Sie hier unterstützen kann

Die glacier begleitet Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes mit einem klaren Fokus auf Praxis, Einfachheit und Passgenauigkeit. Ziel ist eine Lösung, die rechtssicher ist, im Alltag funktioniert und auch für kleinere Organisationen realistisch umsetzbar bleibt– ohne neue Systeme einkaufen zu müssen.

Wenn Sie das Hinweisgeberschutzgesetz strukturiert und pragmatisch in Ihrem Unternehmen verankern möchten, unterstützt die glacier Sie gerne beratend bei der Umsetzung.