EU AI Act – Regulierung von KI in der EU

Nutzen Sie Künstliche Intelligenz rechtskonform und verantwortungsvoll. Der EU AI Act schafft klare Anforderungen für Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen.

Ein neuer Rechtsrahmen für den Einsatz von KI

Mit dem EU AI Act entsteht erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, Risiken für Grundrechte, Sicherheit und Datenschutz zu minimieren und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, KI-Systeme rechtskonform, sicher und nachvollziehbar einzusetzen.

Die glacier unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen des EU AI Act einzuordnen und praxisnah umzusetzen. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Integration in bestehende Organisations-, Sicherheits- und Compliance-Strukturen.

Einen vertiefenden Überblick zu Hintergründen, Zielen und zur Einordnung des EU AI Act finden Sie in unserem Blogbeitrag zum EU AI Act "KI im Unternehmen: Zwischen Produktivitätsschub und neuen Risiken".

 

Was ist der EU AI Act?

Beim EU AI Act handelt es sich um eine europäische Verordnung zur Regulierung von KI-Systemen. Die Regulierung folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Anwendungen unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Anforderungen an Entwicklung, Einsatz und Betrieb.

Die Verordnung ergänzt bestehende Regelwerke wie die DSGVO. Nebenrechtlichen Vorgaben werden auch organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt. Künstliche Intelligenz wird damit nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteil bestehender IT- und Geschäftsprozesse.

 

Wen betrifft der EU AI Act?

Die Vorgaben des EU AI Act betreffen nahezu alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder in ihre Produkte und Dienstleistungen integrieren. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine entscheidende Rolle. Auch mittelständische Unternehmen sind ausdrücklich adressiert.

Darüber hinaus gilt die Verordnung für Organisationen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, sofern ihre KI-Systeme innerhalb der EU genutzt werden. In der Praxis führt dies dazu, dass sich viele Unternehmen erstmals strukturiert mit ihren KI-Anwendungen und den damit verbundenen Risiken auseinandersetzen müssen.

 

Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen?

Welche Pflichten für ein Unternehmen entstehen, hängt maßgeblich von der Risikoklassifizierung der eingesetzten KI-Systeme ab. Voraussetzung dafür ist eine systematische Übersicht darüber, welche KI-Anwendungen im Unternehmen genutzt werden und zu welchem Zweck.

Abhängig von der Einstufung können Anforderungen an Governance-Strukturen, Dokumentation, Transparenz, Datenqualität und Kontrollmechanismen entstehen. Insbesondere bei als hochriskant eingestuften KI-Systemen sind klar definierte Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise erforderlich.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Anforderungen hilft dabei, spätere Anpassungen zu vermeiden und den organisatorischen Aufwand besser zusteuern.

 

Zusammenhang mit Informationssicherheit und Datenschutz

Die Anforderungen des EU AI Act stehen in engem Zusammenhang mit Datenschutz und Informationssicherheit. Viele regulatorische Vorgaben lassen sich nicht unabhängig von bestehenden Sicherheits- und Compliance-Strukturen umsetzen.

Eine solide Basis im Datenschutz sowie ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagement-System (ISMS) sind zentrale Voraussetzungen für eine nachhaltige Umsetzung. Bestehende Managementsysteme können genutzt und gezielt erweitert werden, um neue Anforderungen effizient zu integrieren.

 

Wie die glacier bei der Umsetzung unterstützt

Die glacier begleitet Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung des EU AI Act. Die Unterstützung reicht von der ersten Einordnung bestehender KI-Anwendungen bis zur Begleitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen.

Im Mittelpunkt steht eine praxisnahe und risikoorientierte Vorgehensweise. Ziel ist es, regulatorische Anforderungen sinnvoll in bestehende Strukturen zu integrieren und gleichzeitig unternehmerische Flexibilität zu bewahren. Dabei werden technische, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.

 

FAQ zum EU AI Act

Was ist das Ziel des EU AI Act?

Ziel der Verordnung ist es, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu gewährleisten und gleichzeitig einen verlässlichen Rahmen für Innovation zu schaffen.

Gilt der EU AI Act auch für mittelständische Unternehmen?

Ja. Die Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, sofern KI-Systeme entwickelt, eingesetzt oder bereitgestellt werden.

Welche KI-Systeme gelten als hochriskant?

Als hochriskant gelten insbesondere KI-Systeme, die in sensiblen oder grundrechtsrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Anwendungen im Personalwesen, in der Kreditbewertung oder im Gesundheitswesen.

Welche Rolle spielt Informationssicherheit beim EU AI Act?

Informationssicherheit ist ein zentraler Bestandteil der regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Datenintegrität, Verfügbarkeit und Schutz vor Manipulation.

Wie verhält sich der EU AI Act zur DSGVO?

Der EU AI Act ergänzt bestehende Datenschutzvorgaben. Die Anforderungen der DSGVO bleiben bestehen und müssen auch bei der Nutzung von KI-Systemen weiterhin eingehalten werden.

Ab wann sollten Unternehmen aktiv werden?

Auch wenn Übergangsfristen vorgesehen sind, ist eine frühzeitige Einordnung und Vorbereitung sinnvoll, um Risiken zu reduzieren und den Umsetzungsaufwand planbar zu machen.

Noch nicht genug zum Thema gelesen?

Wenn Sie sich intensiver mit dem regulatorischen Hintergrund und den Auswirkungen des EU AI Act befassen möchten, empfehlen wir unseren ausführlichen Blogbeitrag zum Thema "KI im Unternehmen: Zwischen Produktivitätsschub und neuen Risiken".

Kontakt

Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen der EU AI Act konkret auf Ihr Unternehmen hat, sprechen Sie uns gerne an. Die glacier unterstützt Sie bei der Einordnung und Umsetzung – von der ersten Analyse bis zur nachhaltigen Integration in Ihre Strukturen.