Seit dem 17. Dezember 2023 haben Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern die Pflicht, eine interne Meldestelle für ihre Mitarbeiter anzubieten. Diese Pflicht besteht ab dem Tag, an dem der 50. Mitarbeiter eingestellt wird. Es lohnt sich also sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Was ist der Sinn davon?
Das HinSchG ist ein Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern, auch „Whistleblower“ genannt, regelt. Jedem Mitarbeiter muss es möglich sein, anonym illegale oder unangemessene Aktivitäten innerhalb des Unternehmens melden zu können.
Wieso erzählen wir euch das?
Wir haben einen einfachen Weg entwickelt das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen ohne Installation eines Programmes, Aufsetzen von neuen Websites o.Ä.!
Das Großartige daran:
Damit könnt ihr einfach und ohne Probleme euren Mitarbeitern eine Möglichkeit bieten, anonym auf Missstände hinzuweisen und diese aufzudecken. Die Meldung kann sowohl telefonisch als auch online getätigt werden und ist damit zu 100% gesetzeskonform.
Durch unser externes Compliance-Team ist sowohl für die Anonymität des Whistleblowers, als auch die des Verantwortlichen und anderen Personen, die von den Meldungen betroffen sein könnten, gesorgt.
Was passiert, wenn ihr euch nicht rechtzeitig um die Einhaltung des HinSchG kümmert?
Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung einer internen Meldestelle ab dem Tag, an dem der 50. Mitarbeiter eingestellt wird, nicht nachkommen, droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20.000 Euro!
Falls ihr ein Hinweisgeberschutz-System benötigt und auf der Suche nach einer schnell umsetzbaren, einfachen und unkomplizierten Lösung seid – kontaktiert uns!
Hier findet ihr auf unserer Website weitere Informationen:
https://lnkd.in/dkVCsviK
Wir werden euch Schritt für Schritt an das HinSchG heranführen.